Rechtsprechung
VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes einer schwerbehinderten Lehrkraft
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes einer Lehrkraft - Wahl des Arbeitsortes (im häuslichen Bereich) - Zuständigkeit des Dienstherren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur behindertengerechten Austattung eines Arbeitsplatzes trifft Dienstherrn
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung zur behindertengerechten Austattung eines Arbeitsplatzes trifft Dienstherrn
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.05.1973 - III ZR 47/71
Staatshaftung für Lehrer
Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
Für diese Auffassung spricht nur vermeintlich das Urteil des BGH vom 7.5.1973 (Az.: III ZR 47/71). - BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 42.84
Beamtenrecht - Lehrer - Schadensersatzpflicht - Dienstpflichtverletzung
Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
Zudem hat der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 8.5.1984 - 4 S 2792/83) überzeugend dargelegt, dass der kommunale Schulträger gegenüber einem Lehrer nicht ersatzberechtigter Dienstherr ist; diese Auffassung hat das BVerwG (Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 42/84) aus revisionsrechtlichen Gründen nicht beanstandet. - VGH Baden-Württemberg, 08.05.1984 - 4 S 2792/83
Beschädigung von Schuleigentum durch den Lehrer
Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
Zudem hat der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 8.5.1984 - 4 S 2792/83) überzeugend dargelegt, dass der kommunale Schulträger gegenüber einem Lehrer nicht ersatzberechtigter Dienstherr ist; diese Auffassung hat das BVerwG (Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 42/84) aus revisionsrechtlichen Gründen nicht beanstandet.
- VGH Bayern, 01.07.1997 - 3 B 95.2452
Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
Der Dienstherreneigenschaft des Schulträgers im Übrigen steht aber entgegen, dass ansonsten Ansprüche aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nur gegen den originären Dienstherrn und nicht gegen den Schulträger bestehen (VGH Bayern, Beschluss vom 1.7.1997 - 3 B 95.2452, wonach Dienstherr eines Landesbeamten das Land ist). - BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99
Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -, …
Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
Der geltend gemachte Zinsanspruch besteht hinsichtlich von Rechtshängigkeitszinsen gemäß §§ 291 Satz 1, 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BVerwG, Urteil vom 21.10.1999 - 2 C 11/99). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1995 - 10 A 11400/95
Örtlich unzuständiges Verwaltungsgericht; Einhaltung der Klagefrist ; …
Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
Dies gilt selbst dann, wenn die Klage schuldhaft bei dem unzuständigen Gericht erhoben wurde (OVG RP, Beschluss vom 11.5.1995 - 10 A 11400/95). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1994 - 2 A 12853/93
Unfall eines Lehrers; Unterrichtszeit; Dienstunfall
Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
Dienststelle ist regelmäßig am Sitz der Behörde, hier also das Dienstgebäude der Förderschule XXXschule in Bad Bergzabern und der zweiten Schule, in der die Klägerin nunmehr ebenfalls unterrichtet (zur Behördeneigenschaft einer Schule: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, § 4 Rn 4; OVG RP, Urteil vom 19.8.1994 - 2 A 12853/93). - VG Ansbach, 19.11.2009 - AN 14 K 09.00320
Unmittelbarer Bezug zum Arbeits- und Berufsleben; Ermessensentscheidung
Auszug aus VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15
Wohl können allgemeine Hilfen zur Eingliederung in die Gesellschaft und zur Teilnahme am Leben in der Gesellschaft nicht mit Mitteln aus der Schwerbehindertenausgleichsabgabe gefördert werden (VG Ansbach, Urteil vom 19.11.2009 - AN 14 K 09.00320).
Rechtsprechung
VG Freiburg, 26.08.2015 - 1 K 95/15 |
Volltextveröffentlichung
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 5 AEG, § 5a AEG, § 3 BNatSchG, § 4 BNatSchG, § 34 BNatSchG, Art. 6 der FFH-Richtlinie
Überwinternde Fledermäuse, Fledermäuse in Tunneln, Fahrbetrieb im Winter, Projekte i.S.d. § 34 Abs. 1 BNatSchG, sachliche Zuständigkeit, erhebliche Störung, zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Funktionssicherungsklausel, Anwendungs
Kurzfassungen/Presse (2)
- VG Freiburg (Pressemitteilung)
Kein Winterbetrieb der Sauschwänzlebahn
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vg Freiburg: Kein Winterbetrieb der Sauschwänzlebahn
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.08.2015 - 1 K 95/15
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 5 S 1984/15
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2018 - 5 S 2117/16
Planfeststellungsbeschluss; Teilwiderruf; FFH-Richtlinie; Natura 2000/FFH-Gebiet; …
Gegen diese Verfügung legte die Klägerin Widerspruch ein und beantragte beim Verwaltungsgericht Freiburg (Az. 1 K 95/15) erfolglos die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs. - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2016 - 5 S 1984/15
Untersagung eines Eisenbahnbetriebs aus Gründen des Naturschutzes - Zuständigkeit
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. August 2015 - 1 K 95/15 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. - VG Freiburg, 10.11.2015 - 5 K 1572/15
Bürgermeisterwahl in Neuenburg muss wiederholt werden
Mit dem im Eilverfahren ergangenen Beschluss vom 26.08.2015 (1 K 95/15) bestätigte das Gericht das zum Schutz eines großen Fledermausvorkommens verhängte Verbot eines Winterbetriebs der Sauschwänzlebahn.Mit Beschluss vom 26.08.2015 (1 K 95/15) hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Bahnbetreibers abgelehnt.
- VG Freiburg, 17.04.2015 - 1 K 866/15 Mit dem im Eilverfahren ergangenen Beschluss vom 26.08.2015 (1 K 95/15) bestätigte das Gericht das zum Schutz eines großen Fledermausvorkommens verhängte Verbot eines Winterbetriebs der Sauschwänzlebahn.
Mit Beschluss vom 26.08.2015 (1 K 95/15) hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Bahnbetreibers abgelehnt.